Profile photo for Michael Schliederer
Michael Schliederer

Es handelt sich um die massivste, flächendeckendste Umweltzerstörung, die die Welt je gesehen hat. Alleine der Bau kann sich nie durch den Betrieb eines Windrads rechnen. Und der Abbau ist nicht mal einkalkuliert.

Allein ein Fundament benötigt 525.000 kg Zement, das entspricht 315.000 kg CO₂.

Und wenn der Windparkbetreiber nicht mehr das Geld für den Abbau hat, wer zahlt dann?

Natürlich der Eigentümer des Grundstücks. Er ist rechtlich der Inhaber der tatsächlichen Sachherrschaft. Übrigens kann er sogar - wenn ein Flügel locker wird - auch ordnungsrechtlich als sog. Zustandsstörer zum Rückbau verpflichtet werden, wenn der Betreiber als Handlungsstörer nicht mehr greifbar ist.

Für Windräder hat der Bundesgerichshof längst bestimmt, daß sie nur "vorübergehend" mit dem Grundstück verbunden seien. Als sog. "Scheinbestandteile" bleiben sie damit im Eigentum des Windradbetreibers und machen nicht den Bauern reicher, auf dessen Grundstück sie stehen:
Urteil vom 07.04.2017 - V ZR 52/16.

Der Windradbetreiber kann sie also seiner Bank als Sicherheit stellen. Der Grundeigentümer nicht.

#windräder #Windrad #windpark #beton #ErneuerbareEnergien


</div>